Richtlinien der Straßenführung des Rott Lieth

Zur Vorbereitung der gemeinsamen Rottversammlung am 08. Oktober 2022 traf sich die Straßenführung des Rott Lieth bereits am 5. Oktober 2022 und verabschiedete schriftliche Richtlinien für das Rott Lieth.

Mit diesen neuen Richtlinien soll die Aufgabenverteilung innerhalb des Rott auf mehrere Personen als bisher verteilt werden können.

Das Amt des Zahlmeisters und des Quartiermeisters kann künftig von jeder Rottschwestern und jedem Rottkameraden ausgeübt werden.

 

Bei den Wahlen für die den Rottführer, den stellv. Rottführer, den Zahlmeister und den Quartiermeister sind seit dem 5. Oktober 2022 alle Mitglieder (m/w/d) des Rott wahlberechtigt.

 

 

Der Rottführer


1. Der Rottführer ist der verantwortliche Sprecher des Rotts und vertritt es nach außen.
2. Er wird in einer Versammlung des Rotts durch einfache Mehrheit in geheimer Wahl von den anwesenden Mitgliedern (m/w/d) gewählt.
3. Die erste Wahl zum Rottführer findet am 8. Oktober 2022 in einer Rottversammlung statt.
4. Das Amt beginnt am 1. November 2022 und endet nach 48 Monaten.
5. Vor Ablauf der Wahlzeit wird in einer Rottversammlung der neue Rottführer gewählt.
6. Der bisherige Rottführer kann sich erneut zum Ablauf seiner Wahlzeit zur Wahl stellen.
7. Sollte eine Wahlzeit vom Rottführer beendet werden, so findet eine Neuwahl innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Tätigkeit statt. Näheres bestimmt die Rottführung.

 


Der stellvertretende Rottführer


1. Der stellvertretende Rottführer vertritt den Rottführer bei dessen Abwesenheit.
2. Er wird in einer Versammlung des Rotts durch einfache Mehrheit in geheimer Wahl von den anwesenden Mitgliedern (m/w/d) gewählt.
3. Die erste Wahl zum stellvertretenden Rottführer findet am 8. Oktober 2022 in einer Rottversammlung statt.
4. Das Amt beginnt am 1. November 2022 und endet nach 48 Monaten.
5. Vor Ablauf der Wahlzeit wird in einer Rottversammlung der neue stellvertretende Rottführer gewählt.
6. Der bisherige stellvertretende Rottführer kann sich erneut zum Ablauf seiner Wahlzeit zur Wahl stellen. Näheres bestimmt die Rottführung.

 


Rottführung


1. Der Rottführer und der stellvertretende Rottführer bilden die Rottführung. Sie müssen Mitglieder der Straßenführung sein.

2. Sofern der stellvertretende Rottführer das Amt des Zahlmeisters nicht übernimmt, gehört der Zahlmeister zur erweiterten Rottführung ohne Vorschlagsrecht für neue Mitglieder der Straßenführung.

 


Der Zahlmeister


1. Der stellvertretende Rottführer kann das Amt des Zahlmeisters übernehmen. Sollte er es ablehnen das Amt zu übernehmen, wird der Zahlmeister ebenfalls gewählt. In diesem Fall kann jedes Mitglied im Rott (m/w/d) diese Funktion übernehmen.
3. Der Zahlmeister ist dem Rottführer und dem stellvertretenden Rottführer unterstellt.
4. Er gibt Rechenschaft über die Finanzen des Rotts ab.
5. Er wird in einer Versammlung des Rotts durch einfache Mehrheit in geheimer Wahl von den anwesenden Mitgliedern (m/w/d) gewählt.
6. Die erste Wahl zum Zahlmeister findet am 8. Oktober 2022 in einer Rottversammlung statt, sofern der stellvertretende Rottführer das Amt nicht übernimmt.
7. Die Wahlzeit beginnt am 1. November 2022 und endet nach 48 Monaten.
8. Vor Ablauf der Wahlzeit wird in einer Rottversammlung der neue Zahlmeister gewählt.
9. Der bisherige Zahlmeister kann sich erneut zum Ablauf seiner Wahlzeit zur Wahl stellen. Näheres bestimmt die Rottführung.

 


Kassenprüfer


1. Eine Kassenprüfung ist einmal jährlich durchzuführen.

2. Die Kassenprüfer (m/w/d) werden von den Mitgliedern des Rotts in einer Versammlung bestimmt.

3. Damit ein rollierendes System bei der Kassenprüfung gewährleistet wird, wird bei der ersten Wahl am 08. Oktober 2022 ein Kassenprüfer für 24 Monate gewählt, der zweite für 48 Monate.

4. Die Wahlzeit beginnt am 1. November 2022.

 


Der Quartiermeister


1. Der Quartiermeister soll als Beauftragter für besondere Dienste die Rottführung bei Veranstaltungen und Bürgerschützenfesten als verantwortliche Person unterstützen.

2. Jedes Mitglied im Rott (m/w/d) kann diese Funktion übernehmen.
3. Er wird in einer Versammlung des Rotts durch einfache Mehrheit in geheimer Wahl von den anwesenden Mitgliedern (m/w/d) gewählt.

4. Die erste Wahl zum Quartiermeister findet am 8. Oktober 2022 in einer Rottversammlung statt.
5. Die Wahlzeit beginnt am 1. November 2022 und endet nach 48 Monaten.
6. Vor Ablauf der Wahlzeit wird in einer Rottversammlung der neue Quartiermeister gewählt.
7. Der bisherige Quartiermeister kann sich erneut zum Ablauf seiner Wahlzeit zur Wahl stellen. Näheres bestimmt die Rottführung.

 


Mitgliedschaft in der Straßenführung


1. Jedes männliche Mitglied im Rott kann auf Vorschlag der Rottführung in die Straßenführung von den anwesenden Mitgliedern (m/w/d) in einer Rottversammlung geheim gewählt werden. Die Mitgliedschaft in der Straßenführung endet durch Aufgabe des Amtes oder Tod.
2. Die Mitglieder der Straßenführung repräsentieren gemeinschaftlich das Rott nach außen.
3. Sie können durch ihre Mitgliedschaft in der Straßenführung Mitglieder des Führerkorps der Bürgerschützen Obernkirchen werden.
4. Von den Mitgliedern der Straßenführung wird während der Veranstaltungen des Rott oder der Bürgerschützen Obernkirchen die aktive Mitarbeit erwartet.

5. Mindestens 1x jährlich findet eine Besprechung der Straßenführung statt.

 


Rottversammlung

1. Die Rottversammlung ist die Versammlung der Mitglieder im Rott.

2. Mitglied im Rott ist a) jeder Anwohner im Gebiet des Rott oder b) jeder Freund des Rotts aufgrund seiner aktiven Teilnahme im Rott.

3. Mindestens 1x jährlich findet eine Besprechung des Rott als Rottversammlung, statt.

 


Zur sprachlichen Vereinfachung wurde die männliche Form benutzt. Die weibliche Form gilt gleichermaßen.

 

Die Richtlinien wurden durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der bestehenden Straßenführung des Rott Lieth am 05. Oktober 2022 beraten und verabschiedet.

 

Die Richtlinien setzen bestehende Regelungen außer Kraft und treten mit dem Tage der Verabschiedung in Kraft.

 


Gez.                            Gez.                                     Gez.

 

Oliver Schäfer             Andreas Pröpper                   Holger Müller

 

 

Gez.                            Gez.                                     Gez.

Gerhard Nitz                Christoph Schäfer               Jan Pokorny

 

 

Gez.                            Gez.

Frank Schulte              Fabian Becker